Gesetzeslage zu Raucherpausen außerhalb der Pausezeit

Quelle: VIDEOELEPHANT (Glomex)

Viele Chefs erlauben eine schnelle Zigarette außerhalb der regulären Pausenzeiten, manchmal zum Ärger der nicht rauchenden Kollege. Es bleibt jedoch die Frage, ob diese Pausen gesetzlich vorgeschrieben sind und ob sie abgeschafft werden können. Der Chef Raucherpausen außerhalb der regulären Pausenzeiten und Mitarbeiter müssen dann Innerhalb der vorgeschriebenen Erholungspausen rauchen. Viele Arbeitnehmer integrieren Raucherpausen in ihre Arbeitszeit, ohne länger zu bleiben aber die Raucherpause ist eigentlich nicht Arbeitszeit . Zusätzliche Raucherpausen außerhalb der regulären Pausenzeit müssen nachgeholt werden, damit Nichtraucher nicht benachteiligt werden. Bei Verstößen gegen betriebliche Rauchvorschriften drohen Abmahnungen und im schlimmsten Fall Kündigungen, insbesondere bei Rauchen im Büro trotz Rauchverbot. Unternehmen müssen Nichtraucherschutz gewährleisten und das Rauchen in fast allen Betrieben verbieten. Alternativ können spezielle Raucherräume eingerichtet werden, wobei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat.

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