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Böllern in Mittelfranken: Diese Regeln gelten

Quelle: TVF FERNSEHEN IN FRANKEN PROGRAMM GMBH (Glomex)

Bunte Raketen und laute Böller gehören für Viele zu Silvester dazu. Die Städte Fürth und Ansbach weisen darauf hin, dass nach Sprengstoffrecht Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen nicht abgefeuert werden dürfen. Die Verbotszone schließt auch brandempfindlichen Gebäude oder Anlagen mit ein, wie zum Beispiel Fachwerkhäuser. Das betrifft in Ansbach unter anderem den gesamten Altstadtbereich. Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar durch Personen abgebrannt werden, die älter als 18 Jahre alt sind. Zudem wird die Bevölkerung gebeten, die Überreste der Raketen und Böller zu entsorgen und damit einen Beitrag für sichere und saubere Straßen zu leisten. Verstöße gegen das Sprengstoffrecht, erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt Nürnberg hat sich zu den Verbotszonen in diesem Jahr noch nicht geäußert.

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