Wo Rückwärtsfahren verboten ist
Rückwärtsfahren ist in bestimmten Situationen erlaubt, aber oft mit Bußgeldern verbunden. Erlaubt ist es auf der rechten Fahrspur und in Einbahnstraßen zum Ein- und Ausparken. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist es streng verboten und wird mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet. Auf der Ein- und Ausfahrt der Autobahn kostet es 75 Euro, auf dem Seitenstreifen 130 Euro Bußgeld. Beim Rückwärtsfahren sollte man stets auf freie Sicht achten, da bei Unfällen im Rückwärts fahren anfangs die volle Schuld beim Rückwärtsfahrenden liegt. Vorsicht und genügend Zeit sind daher beim Rückwärtsfahren wichtig, ebenso wie möglicherweise ein Einweiser. Für Unfälle beim Rückwärtsfahren gilt der so genannte Anscheinsbeweis: Zunächst einmal trifft Sie die volle Schuld. Dem Unfallgegner muss ein Mitverschulden nachgewiesen werden. Dies gilt auch für das Rückwärtsfahren in und aus Parklücken
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