Waldverkauf geplatzt: Gemeinde nutzt Vorkaufsrecht gegen Landwirt
Eigentlich schien es eine sichere Sache: ein Landwirt möchte ein mit Wald und Wiesen bewachsenes Grundstück erwerben, wird sich mit dem Verkäufer einig und die beiden besiegeln das ganze per notariellem Kaufvertrag. Doch dann macht die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht nach §25 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg gebrauch. Sie will das komplette Grundstück übernehmen
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