Kfz-Steuerbefreiung nur mit eigener Landwirtschaft
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschied über die Befreiung eines Holzrückwagens von der Kfz-Steuer. Die Klägerin bewirtschaftete städtische Wälder und setzte den Anhänger ausschließlich für Forstarbeiten ein. Das Gericht wies die Klage ab.
Leave a Reply