Die Würde des Menschen: Welche Teile des Grundgesetzes können nicht geändert werden?
Das deutsche Grundgesetz ist ein dynamisches Dokument, das ständig an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst wird. Dennoch gibt es unveränderliche Artikel, die als Grundprinzipien gelten. Das Dokument ist ein Eckpfeiler der deutschen Demokratie und Rechtsordnung, in dem die grundlegenden Prinzipien und Werte unserer Gesellschaft verankert sind. Die sogenannte Ewigkeitsklausel des Artikels 79, Absatz 3, bedeutet, dass viele Gesetze im Grundgesetz nicht geändert werden können . Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig, Artikel 79, Absatz 3. Das Fundament der deutschen Rechtsordnung, Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar", darf nicht verändert werden. Die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Artikel 20) sind auch für Ewig da. Artikel 20 betont die Gewaltenteilung, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit und Rechte der Bürger zu schützen
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