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Deutschland hat gegen Naturschutzrecht verstoßen, urteilt das oberste EU-Gericht

Quelle: VIDEOELEPHANT (Glomex)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland tatsächlich gegen ein EU-Naturschutzgesetz verstoßen hat, indem es eine Verordnung zum Schutz natürlicher Lebensräume nicht ausreichend umgesetzt hat. Die Europäische Kommission hatte Deutschland sowie mehrere andere EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2021 verklagt, weil sie sich nicht an die EU-Richtlinie gehalten hatten. Nach der Entscheidung des EuGH drohen Berlin nun saftige Bußgelder. In dem Urteil wurde jedoch nicht genau angegeben, wie hoch die Geldbußen sein werden. Das Argument der Europäischen Kommission war, dass Deutschland keine ausreichende Anzahl von Erhaltungszielen festgelegt hatte. Diese Ziele zielen darauf ab, die Populationen bestimmter wild lebender Tiere, Insekten und Pflanzen in bestimmten Gebieten zu schützen oder wiederherzustellen. Das Gericht stimmte zu, dass Deutschland es versäumt hatte, 88 von 4.606 Gebieten rechtzeitig als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Das Naturschutzgesetz zielt darauf ab, die biologische Vielfalt zu schützen und wiederherzustellen, indem die Lebensräume der heimischen Flora und Fauna geschützt werden. Der EuGH hat bereits andere Mitgliedstaaten wegen Verstößen gegen das Naturschutzrecht verurteilt.  In den Jahren 2019 und 2020 entschied er, dass Portugal bzw. Griechenland ihren Verpflichtungen in diesem Bereich nicht nachgekommen sind.

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