Einschränkung wegen Corona: Mehr Rechte für Pauschalurlauber
Mehr Rechte für Pauschalurlauber: Wenn Corona den Urlaub eingeschränkt oder verhindert hat, können Betroffene unter bestimmten Umständen ihr Geld vom Veranstalter zurückverlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
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