Urteil: Prostitutionsstätten in Bayern dürfen wieder öffnen
Die Prostitutionsstätten im Freistaat dürfen nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) wieder öffnen.
Vorgeschlagen:
Steigende Energie-, Lebensmittel- und Mietpreise zehren an Nerven und Geldbeutel. Wer beides entlasten möchte, sollte zeitnah seine Versicherungsunterlagen nach Verbesserungspotenzial durchforsten.
Die Prostitutionsstätten im Freistaat dürfen nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) wieder öffnen.
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