Wirtschaftswertgrenze fällt weg – das gilt ab 2025 für Landwirte

Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für landwirtschaftliche Betriebe neue Buchführungsgrenzen. Diese basieren auf dem Wachstumschancengesetz, das bürokratische Erleichterungen für Unternehmen bringt.

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