Verwaltungsgericht entscheidet: AfD in Bayern darf beobachtet werden

Quelle: TVF FERNSEHEN IN FRANKEN PROGRAMM GMBH (Glomex)

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat heute das Verwaltungsgericht München entschieden und damit eine entsprechende Klage des AfD-Landesverbandes abgewiesen

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