Extreme Kälte: Ihre Rechte auf dem Weg zur Arbeit
Wenn es stark schneit, fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie bei extremem Wetter zur Arbeit kommen müssen. Grundsätzlich müssen sie trotz schlechter Witterung pünktlich zur Arbeit erscheinen, da sie das sogenannte Wegerisiko tragen. Sonderurlaub wegen Schneechaos ist nicht vorgesehen, es sei denn, es liegt ein individuelles "subjektives Leistungshindernis" vor. Bei extremen Witterungsbedingungen, die mehrere Arbeitnehmer betreffen, spricht man von einem "objektiven Leistungshindernis", und der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. In diesem Fall könnte der Arbeitnehmer freigestellt und weiterhin bezahlt werden. Bei einmaligem Fehlen aufgrund von Wetterbedingungen darf der Arbeitgeber nicht abmahnen oder kündigen, jedoch besteht kein Anspruch auf Lohn für die verpasste Zeit. Bei wiederholtem zu spät Kommen aufgrund von Wetter wird eine Abmahnung riskiert. Es ist wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, wenn Verzögerungen aufgrund des Wetters zu erwarten sind
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