Landwirt baut neues Wohnhaus auf alte Hofstelle – Baubehörde läuft Sturm
(NRW) Ein Landwirt bekommt die Erlaubnis ein altes Bauernhaus zu erneuern. Das alte Haus ist verrottet und baufällig und der Landwirt reißt es ab. Bis auf die Grundmauern. Das war nicht von der Baugenehmigung gedeckt. Die Baubehörde stoppt den Bau und verlangt später den kompletten Abriss der bereits gebauten Gebäudeteile. Dem stimmt ein Verwaltungsgericht zu. Am Ende geht es darum, was ein „Ersatzbauvorhaben“ ist. Das Oberverwaltungsgericht rettet so das neue Haus des Landwirts.
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