Gesetzliche Erbfolge – was bedeutet das?
Wer ein Testament verfasst, regelt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Nachlass. Wenn aber kein Testament verfasst wurde, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Dann teilt der Gesetzgeber die Hinterbliebenen in drei Ordnungen ein.
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