CLOSE

Herdenschutzhunde dürfen Herde nachts nicht schützen

Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)

Es klingt wie ein schlechter Scherz: Nachbarn hatten sich über das Gebell der Herdenschutzhunde einer Landwirtin beschwert. Das OVG Nordrheinwestfalen gab diesen Recht. Es entschied, dass bei “unzumutbarem“ nächtlichem Gebell Herdenschutzhunde im Einzelfall und während der Nacht- und Mittagsruhe nicht draußen bleiben dürfen. Paradox, denn so muss eine Landwirtin ihre Herdenschutzhunde zu der Zeit einsperren, in der diese am dringendsten gebraucht werden. Die Herde der Landwirtin steht nämlich in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet.

Leave a Reply