EMA: Keine Einschränkung von Astrazeneca-Impfstoff
Trotz sehr seltener Fälle von Hirnthrombosen empfiehlt die EU-Arzneimittelbehörde EMA uneingeschränkt die Anwendung des Corona-Impfstoffes von Astrazeneca.
Vorgeschlagen:
Nach dem ersten Corona-Jahr ist die Anzahl der Geburten in Deutschland von Januar bis Mai 2021 nur leicht angewachsen, der vorhergesehene Baby-Boom ist somit nicht eingetreten...
Trotz sehr seltener Fälle von Hirnthrombosen empfiehlt die EU-Arzneimittelbehörde EMA uneingeschränkt die Anwendung des Corona-Impfstoffes von Astrazeneca.
Angesichts steigender Corona-Zahlen mehren sich Rufe nach einer Wiedereinführung von Maskenpflichten in Innenräumen. Besonders im Blick: die Belastung der Krankenhäuser.
Wegen einer möglichen Verunreinigung wird derzeit eine Mehlsorte zurückgerufen. Beim Verzehr kann es zu Benommenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit kommen.
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