Klägerin will verhindern, dass Landwirt ihren Feldweg nutzt
Kürzlich kam es vor dem OLG Stuttgart in Baden-Württemberg zu einem Urteil bezüglich der gewohnheitsrechtlichen Nutzung eines privaten Feldweges durch einen Landwirt. Die Klägerin wollte verhindern, dass der Bauer den Weg mit seinen landwirtschaftlichen Maschinen befährt. Das Gericht entschied in diesem Fall gegen den Beklagten und somit für die Klägerin. Denn Landwirte dürfen nicht grundsätzlich Feld- und Wirtschaftswege als Durchfahrt nutzen.
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